12. Kapitel: Von der Rasur
[1.] Das Haar wird geschnitten am Vigiltag der Geburt des Herrn oder an dessen Vortag, am Vigiltag von [Mariae] Reinigung, am Samstag vor dem ersten Sonntag im März, am Mittwoch der Großen [oder Kar-] Woche, am Samstag vor dem vierten Sonntag nach Ostern, am Vigiltag von Pfingsten, am Vigiltag des hl. Johannes des Täufers, unseres hl. Vaters Stephan, der Aufnahme [Mariens] und der Geburt der Seligen Maria, des hl. Dionysius und von Allerheiligen, sowie am Samstag vor dem ersten Adventsonntag.2. Am entsprechenden Tag bringen die Wochendiener der Küche, nachdem man mit der Tabula zur Arbeit gerufen hat, warmes Wasser in den Kreuzgang[arm] des Refektoriums oder in den Wärmeraum; der Vestiarmönch oder ein anderer für Derartiges Zuständiger bringt Kämme, Zangen, Rasiermesser und [Schärf-]Steine dorthin und bereitet sie vor, zusammen mit Leinentüchern und den nötigen Gefäßen, und die Brüder rasieren sich gegenseitig auf Weisung des Oberen hin.
Generalabt Gabriel Sortais mit der "Corona" |